PD Dr. med. M. John bietet vor planbaren Spiegelungsoperationen an der Schulter (Schulterarthroskopie) zur Behandlung gutartiger Schultererkrankungen die Erteilung einer unabhängigen und neutralen ärztlichen Zweitmeinung an. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erteilte ihm hierfür am 24.02.2021 die Zulassung zur Durchführung des Zweitmeinungsverfahrens Schulterarthroskopie. Das Ziel ist die Vermeidung unnötiger Operationen an der Schulter. Patienten, bei denen die Indikation für eine arthroskopische Schulteroperation gestellt wurde, haben die Möglichkeit und das Recht, bei einem anderen Arzt in einer anderen Praxis, eine so genannte „zweite Meinung“ zu dieser Therapieempfehlung einzuholen. Damit ist nicht einfach gemeint, dass Sie Ihren Hausarzt um seine Meinung bitten oder den Orthopäden im Nachbarort, sondern die Einholung der Meinung eines für dieses Verfahren gesondert zugelassenen Experten.
Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das Sie in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Die Kosten werden über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.