Leitende Ärztin
Dipl.-Med. Ulrike Brendel
Arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Unternehmens
Ein Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung
ORTHOPÄDIEZENTRUM MAGDEBURG
ZENTRUM FÜR ARBEITSMEDIZIN
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39124 Magdeburg
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RECHTSGRUNDLAGEN DES ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZES
Die rechtliche Verantwortung für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz trägt der Arbeitgeber. Er hat für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner Arbeitnehmer zu sorgen. Nach der sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ( § 3 Abs. 1) ergebenden Grundpflicht sind alle Arbeitnehmer betriebsärztlich und sicherheitstechnisch zu betreuen. Zu den Aufgaben eines Betriebsarztes nach § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes gehört es sowohl den Arbeitsgeber als auch den Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten.
Durch eine betriebsärztliche Betreuung stärken Sie die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer. Nur gesunde Mitarbeiter sind fit für den Wettbewerb.
Die Arbeitsmedizin spielt eine entscheidende Rolle in der Sicherstellung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Dieser Fachbereich konzentriert sich darauf, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, potenzielle Gesundheitsrisiken zu minimieren und die allgemeine Lebensqualität der Mitarbeiter zu fördern.
Prävention ist der Schlüssel
Arbeitsmediziner setzen auf präventive Maßnahmen, um potenzielle Gesundheitsprobleme zu verhindern, bevor sie auftreten. Dies beinhaltet die Identifikation und Bewertung von Risikofaktoren, die mit bestimmten Arbeitsplätzen verbunden sein können. Von ergonomischen Überlegungen bis hin zu Maßnahmen zur Stressbewältigung – präventive Ansätze spielen eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines gesunden Arbeitsumfelds.
Gesundheitsüberwachung und -management
Die Arbeitsmedizin umfasst auch die Überwachung der Gesundheit der Mitarbeiter, insbesondere in Branchen, in denen bestimmte Gesundheitsrisiken bestehen. Regelmäßige Gesundheitschecks und Untersuchungen können dazu beitragen, potenzielle Probleme frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln. Arbeitsmediziner arbeiten eng mit Unternehmen zusammen, um Gesundheitsprogramme zu entwickeln und zu implementieren, die auf die spezifischen Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter zugeschnitten sind.
Ergonomie am Arbeitsplatz
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeitsmedizin liegt auf der Gestaltung von Arbeitsplätzen, um sie ergonomischer und gesundheitsfreundlicher zu machen. Die Optimierung von Arbeitsabläufen und die Bereitstellung von ergonomischem Mobiliar können dazu beitragen, muskuloskelettale Beschwerden zu reduzieren und die allgemeine Produktivität zu steigern.
Psycho-soziale Aspekte
Neben physischen Gesundheitsaspekten berücksichtigt die Arbeitsmedizin auch die psychosozialen Auswirkungen der Arbeit. Stressmanagement, Konfliktlösung und die Förderung einer gesunden Work-Life-Balance sind wesentliche Elemente, um das psychische Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Zusammenfassend spielt die Arbeitsmedizin eine unverzichtbare Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, die nicht nur produktiv, sondern auch gesundheitsfördernd sind. Die Investition in die Gesundheit der Mitarbeiter zahlt sich nicht nur für die Einzelpersonen aus, sondern trägt auch maßgeblich zur Effizienz und Erfolg eines Unternehmens bei.
Reisemedizinische Beratung, einschließlich Untersuchungen "Aufenthalt im Ausland unter besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen" (ehemals G35)
Die reisemedizinische Beratung umfasst:
- Impfungen: Überprüfung und Aktualisierung von Impfungen entsprechend den Empfehlungen für das Zielland. Dazu gehören Standardimpfungen wie Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und B sowie länderspezifische Impfungen.
- Prophylaxe gegen Infektionskrankheiten: Beratung und ggf. Verschreibung von Medikamenten zur Vorbeugung gegen Malaria oder anderen infektiösen Krankheiten, je nach dem geplanten Reiseziel.
- Beratung zu Hygienemaßnahmen: Informationen zur Vermeidung von Infektionen durch sichere Nahrungsmittel- und Wasserversorgung, Schutz vor Insektenstichen usw.
- Notfallmedizinische Versorgung: Hinweise zur lokalen medizinischen Versorgung im Zielland und ggf. Empfehlungen für medizinische Notfallausrüstung.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Empfehlungen je nach den individuellen Umständen und dem Reiseziel variieren können. Hier beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Leistungsspektrum
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den DGUV-Grundsätzen nach ArbMedVV mit Pflicht-, Angebots- und Wunschuntersuchung
- Arbeitsstättenbegehungen, einschließlich Gefährdungsbeurteilungen sowie arbeitsmedizinische Beratung beim Abbau betrieblicher Gefährdungsfaktoren
- Beratung zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
- Empfehlung zur Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln und persönlicher Schutzausrüstung
- Arbeitsmedizinische Beratung der Mitarbeiter bei arbeitsplatzbedingten Beschwerden
- Beratung zu Fragen der beruflichen Wiedereingliederung nach langer Krankheit, der Rehabilitation, des Arbeitsplatzwechsels, der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit und zu Fragen von Berufserkrankungen und des Berufskrankheitenverfahrens, Mitarbeit im BEM-Verfahren, einschließlich einleitender Maßnahmen
- Aktive Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuß
- Gesundheitsuntersuchung für Führungskräfte
- Einstellungsuntersuchungen
- Betreuung der Jugendlichen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Beratung bei Suchtproblemen
- Verkehrmedizinische Gutachten
- Impfberatung und Durchführung von Schutz- und Reiseimpfungen
- Aktive Mitarbeit in Betrieblichen Gesundheitsförderung – Projekten
- Jährliche Berichtserstellung
G26.3-Untersuchung
Die G26.3-Untersuchung bezieht sich auf die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Atemschutzgeräteträger in Deutschland. Diese Untersuchung ist für Feuerwehrleute und andere Personen verpflichtend, die Atemschutzgeräte verwenden. Der Zweck dieser Untersuchung ist es, sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte körperlich in der Lage sind, Atemschutzgeräte unter den speziellen Bedingungen eines Einsatzes zu tragen und zu nutzen.
Die G26.3-Untersuchung beinhaltet verschiedene medizinische Tests und Untersuchungen, um die physische Fitness der Atemschutzgeräteträger zu überprüfen.
FeV (alle Klassen)
Die „FeV“ bezieht sich auf die Fahrerlaubnisverordnung in Deutschland. Für den Erwerb und die Aufrechterhaltung der Fahrerlaubnis sind verschiedene ärztliche Untersuchungen erforderlich. Hier sind die wichtigsten Klassen und die zugehörigen Untersuchungen:
- Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw):
- Ersterteilung: Allgemeine ärztliche Untersuchung, Sehtest.
- Fahrerlaubnis der Klasse C (Lkw über 3,5 Tonnen), CE (Lkw mit Anhänger) und D (Bus):
- Ersterteilung: Umfangreiche ärztliche Untersuchungen, inklusive Sehtest.
- Fahrerlaubnis der Klasse A (Motorrad):
- Ersterteilung: Allgemeine ärztliche Untersuchung, Sehtest.
- Fahrerlaubnis der Klasse AM (Leichtkrafträder, Mopeds):
- Ersterteilung: Allgemeine ärztliche Untersuchung, Sehtest.
Tauchtauglichkeitsuntersuchung
Die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine medizinische Untersuchung, die erforderlich ist, um sicherzustellen, dass sie körperlich und gesundheitlich in der Lage sind, sicher zu tauchen. Sie soll sicherstellen, dass der Taucher keine gesundheitlichen Probleme hat, die das Tauchen gefährlich machen könnten. Sie wird oft vor dem Erlangen einer Tauchlizenz oder vor speziellen Tauchaktivitäten wie Tieftauchen oder Höhlentauchen gefordert. Taucher sollten regelmäßig an solchen Untersuchungen teilnehmen, um ihre Gesundheit zu überwachen und potenzielle Risiken zu minimieren. Das Vorliegen einer aktuellen Tauchtauglichkeitsuntersuchung wir von den Tauchbasen gefordert.
Ihr Team des Fachbereiches Arbeitsmedizin:
Dipl.-Med. U. Brendel
Fachärztin für Arebeitsmedizin
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Chirotherapie
Sportmedizin