„Zweitmeinungsverfahren bei Schulterarthroskopien“
PD Dr. med. M. John bietet vor planbaren Spiegelungsoperationen an der Schulter (Schulterarthroskopie) zur Behandlung gutartiger Schultererkrankungen die Erteilung einer…
Standort
Orthopädiezentrum Magdeburg
Praxis für Neurochirurgie
Dr. med. Matthias Prüßing
Crucigerstraße 25
39128 Magdeburg
Tel.: 0049 (0) 391 56391945
termine.neurochirurgie@orthozentrum-magdeburg.de (ab 01.07.2022)
Dr. med. Matthias Prüßing
Facharzt für Neurochirurgie
Spezielle Schmerztherapie
Chirotherpie
Einen Termin in unserer Sprechstunde können Sie per Mail oder telefonisch vereinbaren. Das Telefon ist zu den normalen Praxiszeiten besetzt. Bitte entschuldigen Sie, wenn es manchmal zu Wartezeiten am Telefon kommt. Unsere Schwestern versuchen ihr Anliegen schnellstmöglich zu beantworten.
termine.magdeburg@orthozentrum-magdeburg.de
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Frau Marlen Sülldorf verstärkt seit dem 01.09.2021 als Fachärztin für Allgemeinmedizin unserer hausärztliche Versorgung. Wir freuen uns über den fachlichen und menschlichen Zugewinn für unsere Patienten.
Online- Terminvergabe
Bahrendorfer Str. 19
39112 Magdeburg
Wir beraten Sie gern und planen mit Ihnen alle weiteren Schritte.
PD Dr. med. M. John bietet vor planbaren Spiegelungsoperationen an der Schulter (Schulterarthroskopie) zur Behandlung gutartiger Schultererkrankungen die Erteilung einer unabhängigen und neutralen ärztlichen Zweitmeinung an. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt erteilte ihm hierfür am 24.02.2021 die Zulassung zur Durchführung des Zweitmeinungsverfahrens Schulterarthroskopie. Das Ziel ist die Vermeidung unnötiger Operationen an der Schulter. Patienten, bei denen die Indikation für eine arthroskopische Schulteroperation gestellt wurde, haben die Möglichkeit und das Recht, bei einem anderen Arzt in einer anderen Praxis, eine so genannte „zweite Meinung“ zu dieser Therapieempfehlung einzuholen. Damit ist nicht einfach gemeint, dass Sie Ihren Hausarzt um seine Meinung bitten oder den Orthopäden im Nachbarort, sondern die Einholung der Meinung eines für dieses Verfahren gesondert zugelassenen Experten.
Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot, das Sie in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Die Kosten werden über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet.
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